Für Landwirte

Verrechnungssätze

Die aktuelle Verrechnungssatzliste des Maschinen- und Betriebshilfsringes Dingolfing-Landau e.V. vom 1. Mai 2026  ist für 3 Jahre gültig. Die  Nachbarschaftshilfepreise sind Nettopreise, d.h. zuzüglich des Umsatzsteuersatzes des jeweiligen Auftragnehmers.

Die empfohlenen Verrechnungssätze sind für die Maschinenringmitglieder rechtlich gänzlich unverbindlich. Es steht in der freien Entschließung der Mitglieder, den Empfehlungen zu folgen oder sie unbeachtet zu lassen.

Den Verrechnungssätzen sind normale Verhältnisse zugrunde gelegt. Bei Arbeitserschwernissen (z. B. starke Hanglage, Lagergetreide, kleine Schläge) sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren und auf dem Arbeitszettel zu vermerken.

Soweit Maschinen und Geräte solo ausgeliehen werden, sind sie nach der Arbeit sofort dem Besitzer in ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.

Bei kompletten Arbeitsverfahren (z.B. Pflügen kpl.) sind Schlepper und Fahrer enthalten, jedoch kein Diesel.

Bei selbstfahrenden Maschinen (SF-Mähdrescher usw.) ist der Fahrer enthalten jedoch kein Diesel, Zur Berechnung der Dieselkosten ist der durchschnittliche Dieselverbrauch je Einheit angegeben.

Auf jeder Abrechnung muss ein Leistungsdatum angegeben werden.